DVU vor Verwaltungsgericht erfolgreich


Justitia-Freelancer0111Kundgebung kann wie geplant durchgeführt werden

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hebt Auflagen der Stadt Wildeshausen auf. Elektroakustische Hilfsmittel dürfen unabhängig der Teilnehmerzahlen eingesetzt werden, auch das Mitführen eines Lautsprecherwagens ist gestattet. Ebenfalls muß aus dem Auflagenbescheid die Parole “Nationaler Widerstand”, die zu unrecht als verboten eingestuft wurde, entfernt werden.

Also warten wir einmal ab, ob dieser Beschluß des VG Oldenburg vom Antragsgegner vor dem OVG Lüneburg angefochten wird. Auch einer eventuellen Anfechtung sehen wir sehr gelassen entgegen.

Es wäre sehr interessant, einmal feststellen zu lassen, ob der Bürgermeister, der ja zu “friedlichen” Gegendemonstrationen aufruft, dieses in seiner Eigenschaft als Amtsträger oder Privatperson tätigt. Auch in dieser Angelegenheit behalten wir uns eine rechtliche Überprüfung vor.
(Bild: © Freelancer, Pixelio)

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  1. #1 von Benjamin Heim unter 29. Juli 2010

    Herzlichen Glückwunsch von mir, ich hoffe dass die Kundgebung ein voller Erfolg wird.

(wird nicht veröffentlicht)
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